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Willkommen bei der Isernhagener Lohnsteuerberatung e.V.
Als Mitglied der Isernhagener Lohnsteuerberatung beraten wir Sie in allen Lohnsteuer-Angelegenheiten – ob es sich um die Eintragung eines Freibetrags auf der Steuerkarte handelt, die Beantragung des Kindergeldes, oder andere Fragen. Regelmäßige Schulungen und Seminare halten uns auf dem Laufenden bei allen wichtigen Änderungen innerhalb des Jahres und bereiten uns auf kommende Gesetzesänderungen vor. Auch im Laufe des Jahres stehen Ihnen unsere Beraterinnen für Ihre Fragen im Rahmen unserer Beratungsbefugnis zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Leistungen
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Beratung zu sämtlichen Einkommensteuerfragen und Steuersparmöglichkeiten
Stellung sämtlicher Anträge auf Steuerermäßigungen
Berechnung zu erwartender Steuerrückerstattung oder Steuernachzahlung
Steuerbescheid-Prüfung
Beitragsordnung
Von jedem neuen Mitglied ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15€ inkl. 19 % Mehrwertsteuer zu entrichten.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer einer ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten.
Die Beitragshöhe errechnet sich nach den folgenden Ausführungen:
Der Mitgliedsbeitrag wird nach einer Beitragsbemessungsgrundlage errechnet, die sich aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt. Dies sind z.B.;
Jahresbruttoarbeitslohn oder Versorgungsbezüge nach Jahreslohnsteuerbescheinigung einschl. sonstiger Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 a oder b EStG zzgl. vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen und Reisekostenpauschalen, Aufwandsentschädigungen (steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse) nach § 3 Nr. 12 EStG, Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten § 3 Nr. 26 bzw. 26 a EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer im Dienste oder Auftrag einer Behörde oder gemeinnützigen Organisation), Lohnersatzleistungen nach § 32 b EStG (Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.).
sowie
Einnahmen aus steuerpflichtigen und steuerfreien ausländischen Einnahmen oder Einkünften, wie z.B. Arbeitslohn, Auslandsrenten etc., steuerpflichtigen oder steuerfreien Renten, Unterhaltsleistungen, Dauernden Lasten, der Vermietung und Verpachtung von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie Beteiligungseinkünften aus Vermietung und Verpachtung (siehe § 21 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 EStG), Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.), auch bei Einbehalt der Abgeltungssteuer, privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken oder Grundstücksteilen,Kindergeld von volljährigen Kindern.
Bei zusammenveranlagten Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einnahmen zusammengerechnet. Ebenso wird vorausgesetzt, dass beide Ehepartner/Lebenspartner Mitglied werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Beitragsbemessungsgrundlage | |||||
Beitragsklasse | von | bis | Beitrag | 19% MW | Summe |
1 | 0,00 € | 10.000,00 € | 42,02 € | 7,98 € | 50,00 € |
2 | 10.000,00 € | 20.000,00 € | 63,03 € | 11,97 € | 75,00 € |
3 | 20.000,00 € | 30.000,00 € | 84,03 € | 15,97 € | 100,00 € |
4 | 30.000,00 € | 40.000,00 € | 105,04 € | 19,96 € | 125,00 € |
5 | 40.000,00 € | 50.000,00 € | 126,05 € | 23,95 € | 150,00 € |
6 | 50.000,00 € | 60.000,00 € | 147,04 € | 27,95 € | 175,00 € |
7 | 60.000,00 € | 70.000,00 € | 168,07 € | 31,93 € | 200,00 € |
8 | 70.000,00 € | 80.000,00 € | 189,08 € | 35,92 € | 225,00 € |
9 | 80.000,00 € | 90.000,00 € | 210,08 € | 39,92 € | 250,00 € |
10 | 90.000,00 € | 100.000,00 € | 231,09 € | 43,91 € | 275,00 € |
11 | 100.000,00 € | 200.000,00 € | 252,10 € | 47,90 € | 300,00 € |
12 | 200.000,00 € | 300.000,00 € | 294,12 € | 55,88 € | 350,00 € |
13 | über | 300.000,00 € | 378,15 € | 71,85 € | 450,00 € |
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages in Anspruch genommen werden.
Im Falle eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum der Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre.